Finanzielle Hilfe
Studierende in finanziellen und sozialen Schwierigkeiten beraten und begleiten wir und versuchen, auch mit Unterstützung anderer Einrichtungen, eine Lösung zu finden.
Notfonds
Bachelor-Studierende werden frühestens ab dem 3. Studiensemester gefördert. Diplomstudiengänge werden üblicherweise nach dem Grundstudium bzw. nach dem Vordiplom gefördert. Der Master kann nach dem 1. Semester gefördert werden.
Von unserer Seite ist eine persönliche Präsenz der zu unterstützenden Personen in der KHG gewünscht. Es geht darum, sich durch Engagement im kulturellen und ggf. sozialen Bereich (z.B. durch Vorträge über ihre Situation bzw. die Situation in ihrem Heimatland, Ausländerfrühstück) mit ihrer Person in die KHG einzubringen.
Termine bitte mit dem Sekretariat der KHG vereinbaren. sekretariat(at)khg-mannheim.de
Eine Unterstützung aus den Mitteln des Notfonds der KHG kann, nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen AAA, beantragt werden. Weitere Informationen im Sekretariat der KHG.
Einen Teil zum Notfond beitragen kannst du / können Sie durch SPENDEN an:
Sparkasse Rehin Neckar Nord
BLZ: 670 505 05
Kto.-Nr.: 302 843 05